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Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Anträge auf Projektförderung in diesem Zuwendungsbereich können noch bis spätestens 2. November 2026 (Stichtag) bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Diese Frist gilt ab sofort auch für Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro, da das Budget für kurzfristige Förderentscheidungen der Geschäftsführung ≤ 50.000 Euro Zuwendungsbetrag ausgeschöpft ist.
Mit einer Entscheidung im Stiftungsrat kann im Frühjahr 2027 gerechnet werden.
Stuttgart, 1. September 2026

Digitale Informationsveranstaltung

Am 17. September 2026, 15.00 - 16.30 Uhr, bietet die Stiftung eine digitale Informationsveranstaltung rund um die Fördermöglichkeiten und Antragstellung an.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 15. September 2026 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Hinweise zur Antragstellung

Alle Informationen und Unterlagen für Antragstellung und Projektdurchführung finden Sie in den entsprechenden Downloadbereichen: 
Zur Vorbereitung und Unterstützung bei der Antragstellung sollten Sie sich mit der Förderleitlinie und weiteren Grundlagen der Förderung befassen. Das Antragsformular und ggfs. notwendige Anhänge finden Sie in den Unterlagen für die Antragstellung. Bitte beachten Sie dabei die Unterteilung in die zwei verschiedenen Zuwendungsbereiche. 
Mit Fragen im Vorfeld zur Antragstellung können Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg: Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft
Baden-Württemberg e.V., LOGL
Malersbuckel 11
71263 Weil der Stadt
07033 / 69 23 902
info@logl-bw.de
www.logl-bw.de


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